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   BGH, 14.12.2022 - 6 StR 403/22   

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https://dejure.org/2022,39363
BGH, 14.12.2022 - 6 StR 403/22 (https://dejure.org/2022,39363)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2022 - 6 StR 403/22 (https://dejure.org/2022,39363)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 403/22 (https://dejure.org/2022,39363)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; 55 Abs. 1 StGB
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Subsidiarität der Abgabe von Betäubungsmitteln beim selben Vorrat); Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: Entfallen bei Erledigung der verhängten Strafe; Mitteilung in den Urteilsgründen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des

    Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 6 StR 403/22
    Die Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung entfällt jedoch, wenn die dort verhängte Strafe erledigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1247 mwN).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 19/21

    Abgabe von Betäubungsmitteln (Abgrenzung zum Überlassen zum unmittelbaren

    Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 6 StR 403/22
    An einer solchen fehlt es, wenn das Betäubungsmittel - wie hier - zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; in dieser Konstellation liegt vielmehr die Tatbestandsvariante des Überlassens zum unmittelbaren Verbrauch (§ 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2022 - 6 StR 14/22; vom 23. März 2021 ? 3 StR 19/21, NStZ 2022, 301; BeckOK BtMG/Schmidt, 16. Edition, § 29a Rn. 5.2; ders. NJW 2022, 2964, 2967).
  • BGH, 24.03.2022 - 6 StR 14/22

    Abgabe von Betäubungsmitteln und Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch

    Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 6 StR 403/22
    An einer solchen fehlt es, wenn das Betäubungsmittel - wie hier - zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; in dieser Konstellation liegt vielmehr die Tatbestandsvariante des Überlassens zum unmittelbaren Verbrauch (§ 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2022 - 6 StR 14/22; vom 23. März 2021 ? 3 StR 19/21, NStZ 2022, 301; BeckOK BtMG/Schmidt, 16. Edition, § 29a Rn. 5.2; ders. NJW 2022, 2964, 2967).
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Daran fehlt es, wenn das Betäubungsmittel - wie hier - zum sofortigen Konsum an Ort und Stelle hingegeben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 ? 3 StR 19/21, NStZ 2022, 301; vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 403/22 (jeweils zu § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG)).
  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei der Verurteilung des

    Dabei handelt es sich um eine Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 6 lit. b Alt. 2 BtMG (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 403/22, juris; Patzak/Volkmer/Patricius-Patzak, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 1208).
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